Unsere Tagesstätten
Kinderfan betreibt in München drei deutsch französische Kindertagesstätten.
Seit 1.3.2023 zählt die Kita St. Martin zur Kinderfan-Familie.
Für nähere Infos über diese Einrichtung, besuchen Sie bitte | Die Kita in München Giesing (glkihv.de)
Zaubergarten
Kinderkrippe
Die Kinderkrippe "Zaubergarten" befindet sich im Münchner Stadtteil Schwabing.
Unweit der Kinderkrippe befindet sich der Englische Garten, den wir regelmäßig für Spaziergänge nutzen. Auch Spielplätze finden wir dort vor.
Topolino
Kinderkrippe
Die Kinderkrippe "Topolino" befindet sich im Münchner Stadtteil Schwabing.
Unweit der Kinderkrippe befindet sich der Englische Garten, den wir regelmäßig für Spaziergänge nutzen. Auch Spielplätze finden wir dort vor.
Kleine Ziegelei
Kinderkrippe & -garten
Die Kindertagesstätte befindet sich im Münchner Stadtteil Oberföhring.
Sie liegt auf dem ehemaligen Gelände einer Ziegelei. Daher auch der Name
„Kleine Ziegelei“.
Zielsetzung
Kinderfan GmbH setzt ihre Aufgabe, die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 6 Monaten bis zur Einschulung in seinen Kindertagesstätten um.
Diese zeichnen sich besonders durch ihre zentrale Lage, moderne Räumlichkeiten und Außenbereiche aus. Ebenso großen Wert legen wir auf adäquates Spielzeug und beste Einrichtung von Küchen- und Sanitärbereich. Die Qualität des Essens sowie unser professionelles Personal stehen diesen hohen selbstgesetzten Standards in nichts nach.
Förderung
Unsere anerkannten, zertifizierten Kindertagesstätten werden gemäß Art. 7 BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz) staatlich gefördert. Sie erfolgt kindbezogen. Sie wird für jedes Kind geleistet, das von der Gemeinde gefördert wird. Der Förderanspruch des Trägers gegen die Gemeinde ist auf Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Sinn des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I (Sozialgesetzbuch Teil I) in der Gemeinde begrenzt, die einen Platz belegen, der nach Art. 7 Abs. 2 von der Gemeinde als bedarfsnotwendig bestimmt oder anerkannt wurde.
Gastkinder aus anderen Gemeinden können über die „Gastkinderregelung“ Förderung erhalten, wenn für die Aufenthaltsgemeinde ein Bedarf (Art. 7 Abs. 1) festgestellt wurde, der weder durch einen als bedarfsnotwendigen bestimmten noch einen als bedarfsnotwendig anerkannten Platz gedeckt wird.
Kosten
Die Betreuungsplätze finanzieren sich grundsätzlich durch
- Elternbeiträge
- Zuschüsse der Arbeitgeber
- Öffentliche Fördergelder
Die konkreten monatlichen Elternbeiträge richten sich nach der Buchungszeit.
Unsere aktuelle Preisliste finden Sie unter der Rubrik "Preise".